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Bürgergeld Rechner 2026 (Neue Grundsicherung)

Mit dem Bürgergeld Rechner 2026 schätzen Sie, ob und wie viel Grundsicherung Ihnen zusteht. Seit dem 1. Juli 2026 heißt das Bürgergeld Neue Grundsicherung. Die Regelsätze sind 2026 unverändert geblieben.

Bürgergeld Rechner

Regelsätze 2026 · Neue Grundsicherung seit 1. Juli 2026

Haushalt
Kinder im Haushalt
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Kindergeld (259 € je Kind) wird automatisch angerechnet.

Voraussichtlicher Anspruch pro Monat–
Regelbedarf Erwachsene–
Regelbedarf Kinder–
Miete und Heizung–
Gesamtbedarf–
Anrechenbares Erwerbseinkommen–
davon freigestellt (Freibetrag)–
Kindergeld–
Sonstiges Einkommen–

Unverbindliche Schätzung. Nicht geprüft werden Vermögen, die Angemessenheit der Miete und Sonderfälle. Verbindlich entscheidet das Jobcenter.

Regelsätze 2026

  • 563 € – Alleinstehende und Alleinerziehende
  • 506 € – je Partner in einer Paarbeziehung
  • 451 € – Erwachsene unter 25 im Haushalt der Eltern
  • 471 € – Jugendliche von 14 bis 17 Jahren
  • 390 € – Kinder von 6 bis 13 Jahren
  • 357 € – Kinder von 0 bis 5 Jahren

Dazu kommen die angemessenen Kosten für Miete und Heizung sowie bei Bedarf Mehrbedarfe, etwa für Alleinerziehende.

So viel dürfen Sie hinzuverdienen

  • Die ersten 100 € Ihres Bruttoeinkommens bleiben frei.
  • Von 100 € bis 520 € bleiben 20 % frei.
  • Von 520 € bis 1.000 € bleiben 30 % frei.
  • Von 1.000 € bis 1.200 € (mit Kind bis 1.500 €) bleiben 10 % frei.

Kindergeld (259 € pro Kind), Unterhalt und andere Einkünfte werden angerechnet.

Was sich mit der Neuen Grundsicherung ändert

  • Das Schonvermögen ist nach Alter gestaffelt (laut Bundestagsbeschluss 5.000 € bis 20.000 €).
  • Die bisherige Karenzzeit von zwölf Monaten für die Miete entfällt.
  • Die Regelsätze bleiben gleich.

Häufige Fragen

Wie viel Grundsicherung bekommt ein Single 2026?

Den Regelsatz von 563 € im Monat plus die angemessenen Kosten für Miete und Heizung.

Wird das Kindergeld angerechnet?

Ja. Kindergeld zählt als Einkommen des Kindes und verringert seinen Bedarf.

Wo stelle ich den Antrag?

Beim Jobcenter an Ihrem Wohnort – persönlich oder online über jobcenter.digital.