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Großflächiger Stromausfall in Schleswig-Holstein: Wer zahlt bei Schäden?

Symbolbild eines Strommastes bei Sonnenuntergang, der die Thematik des Stromausfalls in Schleswig-Holstein verdeutlicht.

Ein großflächiger Stromausfall am Sonntag, den 19.10.2026, betraf rund 40.000 Haushalte in fünf Kreisen Schleswig-Holsteins und führte zu erheblichen Schäden durch Überspannung. Betroffene sollten umgehend handeln, um ihre Rechte auf Schadenersatz geltend zu machen und Schäden richtig zu dokumentieren.

Ursache und betroffene Regionen des Stromausfalls

Der Stromausfall wurde durch einen Kurzschluss im 110.000-Volt-Hochspannungsnetz ausgelöst, der zu einer Überspannung führte. Diese wirkte laut Netzbetreiber SH Netz wie ein Blitzeinschlag in der Stromleitung. Die genaue Ursache der Überspannung ist derzeit noch ungeklärt; ein Team aus IT und Netzführung analysiert 10.000 Zeilen Messdaten.

Betroffen waren die Kreise Nordfriesland, Dithmarschen, Rendsburg-Eckernförde, Schleswig-Flensburg und Steinburg. Nach etwa zwei Stunden konnte die Stromversorgung weitestgehend wiederhergestellt werden, jedoch hatten einige Haushalte in der Nähe der Störungsquelle in Friedrichstadt (Kreis Nordfriesland) weiterhin keinen Strom.

Entstandene Schäden und Brandgefahr

Die Überspannung verursachte in vielen Haushalten große Schäden an elektrischen Geräten, von kaputten Waschmaschinen bis hin zu rauchenden Steckdosen und brennenden Hausanlagen. Michael Herte von der Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein erklärte, dass bei einer Überspannung viel mehr Energie auf den Leitungen liegt, als technisch vorgesehen ist, was zu erheblichen Schäden führen kann.

Infolge der Überspannung kam es zu mehreren Bränden:

  • Im Umspannwerk Friedrichstadt entstand ein Feuer an einem Überspannungsableiter.
  • Im Umspannwerk in Linden (Kreis Dithmarschen) gab es einen Schmorbrand mit Rauchentwicklung an einer Mittelspannungsanlage.
  • Ein Reetdachhaus in Bunsoh (Kreis Dithmarschen) geriet in Brand, nachdem ein Stromkasten Feuer gefangen hatte. Das Feuer griff auf das gesamte Haus über und verursachte einen Schaden von rund 500.000 Euro.

Der Netzbetreiber SH Netz empfiehlt dringend, Sicherungskästen, Hausanlagen und alle angeschlossenen elektrischen Geräte durch einen Fachbetrieb kontrollieren zu lassen.

Rechte der Betroffenen und Schadenersatz

Als Betroffener haben Sie im Falle einer Überspannung ein Recht auf Schadenersatz. Strom gilt als Produkt, und die Rechtsprechung sieht Überspannung als Produktfehler an. Der Netzbetreiber haftet hier verschuldensunabhängig als Hersteller, wenn privat genutzte Sachen beschädigt werden.

Es gibt jedoch eine Selbstbeteiligung von 500 Euro, was bedeutet, dass Sie einen Teil des Schadens selbst tragen müssen. Bei Schäden, die mehrere hundert Euro ausmachen, empfiehlt Michael Herte, sich rechtlich beraten zu lassen. Die Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein bietet hier Unterstützung an.

Parallel zur Meldung beim Netzbetreiber sollten Sie den Schaden auch Ihrer Wohngebäude- oder Hausratversicherung melden. Diese könnte Ihnen bei der Regulierung des Schadens helfen. Denken Sie daran, dass auch hier keine Zeit verstreichen sollte.

Schäden richtig dokumentieren und melden

Eine korrekte Dokumentation des Schadens ist entscheidend für die Geltendmachung Ihrer Ansprüche. Befolgen Sie folgende Schritte:

  • Unverzügliche Anzeige: Melden Sie den Schaden sofort beim Netzbetreiber.
  • Beweismittel sichern: Bewahren Sie defekte Geräte oder Geräteteile unbedingt auf und entsorgen Sie diese nicht.
  • Fotos machen: Dokumentieren Sie den Schaden mit Fotos.
  • Elektriker-Bericht: Wenn ein Elektriker den Schaden begutachtet hat, bitten Sie ihn, seine Einschätzung zur Schadensursache schriftlich festzuhalten.
  • Versicherung informieren: Melden Sie den Schaden parallel Ihrer Wohngebäude- oder Hausratversicherung.

Der Netzbetreiber erfasst Spannungen feingliedrig über permanente Datenlogger, sodass festgestellt werden kann, ob Überspannungen vorlagen. Dies kann bei der Klärung der Schuldfrage helfen.

Für die Berechnung von möglichen Kosten oder Erstattungen kann Ihnen ein Prozentrechner nützlich sein, um beispielsweise die Selbstbeteiligung ins Verhältnis zum Gesamtschaden zu setzen.

Häufige Fragen

Was ist der erste Schritt bei einem Überspannungsschaden?

Der erste Schritt ist die unverzügliche Meldung des Schadens beim Netzbetreiber und parallel dazu bei Ihrer Wohngebäude- oder Hausratversicherung. Dokumentieren Sie den Schaden zudem umfassend mit Fotos und bewahren Sie defekte Geräte auf.

Kann ich den Netzbetreiber für den Schaden haftbar machen?

Ja, der Netzbetreiber haftet als Hersteller verschuldensunabhängig für Schäden an privat genutzten Sachen, da Überspannung als Produktfehler eingestuft wird. Beachten Sie jedoch die Selbstbeteiligung von 500 Euro.

Welche Rolle spielt die Verbraucherzentrale?

Die Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein, vertreten durch Experten wie Michael Herte, bietet Betroffenen Beratung an, um ihre Rechte zu verstehen und geeignete rechtliche Schritte zu prüfen, insbesondere bei Schäden, die mehrere hundert Euro betragen.

Quellen: ndr.de · Tageblatt.de · DIE WELT. Stand: 20.10.2026.