Wann Homeoffice-Pauschale oder Arbeitszimmer? Regeln 2026
Die Homeoffice-Pauschale gilt für Tage, an denen Sie überwiegend von zu Hause arbeiten, ohne dass ein separates Arbeitszimmer nötig ist. Ein häusliches Arbeitszimmer können Sie nur absetzen, wenn es der Mittelpunkt Ihrer gesamten beruflichen Tätigkeit ist.
Das Wichtigste in Kürze
- Homeoffice-Pauschale: 6 Euro pro Tag, höchstens 1.260 Euro im Jahr (210 Tage).
- Arbeitszimmer absetzbar nur bei Mittelpunkt der gesamten beruflichen Tätigkeit.
- Arbeitsmittel wie Schreibtisch, Stuhl, Laptop sind zusätzlich absetzbar.
- Pauschale und Arbeitszimmer dürfen nicht für denselben Zeitraum kombiniert werden.
- Eintrag in der Steuererklärung erfolgt in der Anlage N, Zeilen 57 bis 59.
Wann greift die Homeoffice-Pauschale?
Die Tagespauschale von 6 Euro können Sie für jeden Tag geltend machen, an dem Sie Ihre Tätigkeit ganz oder überwiegend in der häuslichen Wohnung ausüben. Ein separates Arbeitszimmer ist nicht erforderlich – eine Arbeitsecke am Küchentisch oder im Wohnzimmer reicht aus. Der Höchstbetrag liegt bei 1.260 Euro pro Jahr, was 210 Homeoffice-Tagen entspricht. Laut Finanztip.de ist diese Regelung seit dem Jahressteuergesetz 2022 dauerhaft im Einkommensteuergesetz verankert.
Wichtig: Der Tag zählt nur, wenn Sie an ihm überwiegend zu Hause gearbeitet haben und Ihre erste Tätigkeitsstätte (Büro, Betrieb) an diesem Tag nicht aufgesucht haben. Waren Sie morgens zwei Stunden im Büro und nachmittags sechs Stunden zu Hause, gilt der Tag als Bürotag – Sie erhalten dann die Entfernungspauschale, nicht die Homeoffice-Pauschale. Beides für denselben Tag gibt es nicht.
Eine Ausnahme besteht für Personen, denen dauerhaft kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht. Das klassische Beispiel sind Lehrkräfte. Sie erhalten die Tagespauschale auch für Tage, an denen sie zusätzlich einen Außentermin oder die Schule hatten. Für diese Tage können daneben Fahrtkosten als Entfernungspauschale angesetzt werden.
Wann ist ein häusliches Arbeitszimmer absetzbar?
Seit 2023 können Sie die Kosten für ein häusliches Arbeitszimmer nur noch absetzen, wenn der Raum der Mittelpunkt Ihrer gesamten beruflichen oder betrieblichen Tätigkeit ist. Das bedeutet: Sie müssen dort das tun, was Ihren Beruf ausmacht, und nicht nur Nacharbeiten erledigen. Entscheidet die Zeit, reicht es, wenn Sie mehr als die Hälfte Ihrer Arbeitszeit zu Hause verbringen.
Die formalen Voraussetzungen für das Arbeitszimmer sind streng: Es muss ein abgeschlossener, separater Raum sein, der büromäßig eingerichtet und nahezu ausschließlich beruflich genutzt wird. Eine Arbeitsecke im Wohnzimmer, ein gemischtes Gästezimmer oder ein Durchgangszimmer werden nicht anerkannt. Erfüllen Sie diese Kriterien, haben Sie die Wahl zwischen dem Abzug der tatsächlichen Kosten (Miete, Nebenkosten, Strom, Heizung, Renovierung anteilig nach Fläche) und der Jahrespauschale von 1.260 Euro. Die Jahrespauschale wird monatsweise gekürzt, wenn die Voraussetzungen nicht ganzjährig vorlagen.
Vergleich: Homeoffice-Pauschale versus Arbeitszimmer
| Kriterium | Homeoffice-Pauschale (Tagespauschale) | Häusliches Arbeitszimmer |
|---|---|---|
| Voraussetzung | Überwiegend häusliche Tätigkeit an dem Tag | Separater Raum, Mittelpunkt der gesamten Tätigkeit |
| Höchstbetrag | 1.260 Euro pro Jahr (6 €/Tag, max. 210 Tage) | Tatsächliche Kosten unbegrenzt oder 1.260 € Jahrespauschale |
| Nachweis | Tage dokumentieren (Kalender, Zeiterfassung) | Grundriss, Flächenberechnung, Kostenbelege |
| Kombination mit Arbeitsmitteln | Zusätzlich möglich | Zusätzlich möglich |
| Typische Nutznießer | Arbeitnehmer mit Homeoffice-Tagen, Lehrkräfte | Selbstständige (Journalisten, Schriftsteller, Berater) |
Arbeitsmittel: Was Sie zusätzlich absetzen können
Unabhängig davon, ob Sie die Pauschale oder das Arbeitszimmer nutzen, können Sie beruflich genutzte Arbeitsmittel in voller Höhe absetzen. Dazu gehören Schreibtisch, Bürostuhl, Monitor, Drucker, Laptop, Software und Fachliteratur. Bis zu einem Bruttopreis von 952 Euro (800 Euro netto) je Gegenstand erfolgt der Abzug sofort im Kaufjahr. Teurere Möbel verteilen Sie über die Nutzungsdauer (bei Büromöbeln 13 Jahre). Computer und Software dürfen seit 2021 unabhängig vom Preis sofort abgeschrieben werden. Für Kleinkram ohne Beleg akzeptiert das Finanzamt meist 110 Euro im Jahr. Diese Kosten tragen Sie in Zeile 60 der Anlage N ein.
Stromkosten sind eine Ausnahme: Sie lassen sich nur anteilig über ein anerkanntes Arbeitszimmer absetzen. Bei der Tagespauschale sind sie mit den 6 Euro abgegolten. Internet- und Telefonkosten können Sie pauschal mit 20 Prozent der Rechnung (höchstens 20 Euro monatlich) oder per Einzelnachweis geltend machen.
Wie tragen Sie die Kosten in der Steuererklärung ein?
Die Eintragung erfolgt in der Anlage N. Die Homeoffice-Pauschale für Tage mit einem anderen Arbeitsplatz gehört in Zeile 58, die Tage ohne dauerhaft anderen Arbeitsplatz in Zeile 59. ELSTER berechnet die 6 Euro automatisch. Das häusliche Arbeitszimmer tragen Sie in Zeile 57 ein – entweder mit einer Aufstellung der tatsächlichen Kosten und Flächen oder mit der Jahrespauschale von 1.260 Euro. Die Homeoffice-Pauschale lohnt sich steuerlich erst, wenn Ihre gesamten Werbungskosten den Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 Euro übersteigen. 210 Homeoffice-Tage allein reichen dafür bereits aus.
Dokumentieren Sie Ihre Homeoffice-Tage am besten mit einem Kalender oder einer Zeiterfassung. Das Finanzamt fragt gelegentlich nach. Bei einem Arbeitszimmer helfen ein Grundriss, die Berechnung der Wohn- und Raumfläche sowie eine Bescheinigung des Arbeitgebers über den Umfang der Heimarbeit.
Kombination mit der Entfernungspauschale
Unter bestimmten Umständen können Sie an einem Tag sowohl die Homeoffice-Pauschale als auch die Entfernungspauschale nutzen. Das ist der Fall, wenn Ihnen dauerhaft kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht und Sie an demselben Tag auswärts oder an Ihrer ersten Tätigkeitsstätte arbeiten. Ein Beispiel: Eine Lehrerin arbeitet an 210 Tagen im Jahr zu Hause (Vorbereitung, Korrektur) und setzt 1.260 Euro Homeoffice-Pauschale an. An 170 Schultagen fährt sie 12 Kilometer zur Schule. Dafür kann sie zusätzlich 612 Euro Entfernungspauschale geltend machen (170 Tage × 12 km × 0,30 Euro). Seit 2026 beträgt die Entfernungspauschale einheitlich 0,38 Euro je vollem Entfernungskilometer.
Wann lohnt sich welche Variante?
Für die meisten Arbeitnehmer mit regelmäßigen Homeoffice-Tagen ist die Tagespauschale die einfachere und oft auch günstigere Wahl. Sie erfordert keinen separaten Raum und wenig Nachweisaufwand. Ein häusliches Arbeitszimmer lohnt sich vor allem für Selbstständige, deren berufliche Kerntätigkeit zu Hause stattfindet – etwa freie Journalisten, Schriftsteller, Gutachter oder Online-Dozenten. Bei hohen Mieten, großen Räumen oder Eigentum können die tatsächlichen Kosten die Pauschale von 1.260 Euro deutlich übersteigen. Dann lohnt sich der Aufwand für die genaue Kostenaufteilung.
Wichtig: Für denselben Zeitraum dürfen Sie nicht beide Varianten gleichzeitig nutzen. Liegen die Voraussetzungen für das Arbeitszimmer nur zeitweise vor (etwa nach einem Jobwechsel), können Sie für die übrigen Monate die Tagespauschale prüfen. Auch in einer gemeinsamen Steuererklärung können Ehepartner die Varianten kombinieren: Ein Partner nutzt das Arbeitszimmer, der andere die Tagespauschale für seine Arbeitsecke.
Häufige Fragen
Reicht eine Arbeitsecke für ein häusliches Arbeitszimmer?
Nein. Eine Arbeitsecke im Wohnzimmer, Schlafzimmer oder Flur wird steuerlich nicht als häusliches Arbeitszimmer anerkannt. Sie kann aber für die Homeoffice-Tagespauschale ausreichen.
Wie hoch ist die Homeoffice-Pauschale 2026?
Die Tagespauschale beträgt 6 Euro pro Tag, höchstens 1.260 Euro im Jahr. Das entspricht maximal 210 Homeoffice-Tagen.
Wann kann ich ein Arbeitszimmer vollständig absetzen?
Der Abzug der tatsächlichen Kosten kommt in Betracht, wenn das Arbeitszimmer den Mittelpunkt der gesamten beruflichen und betrieblichen Tätigkeit bildet. Alternativ können Sie die Jahrespauschale von 1.260 Euro wählen.
Kann ich Arbeitszimmerkosten und Tagespauschale gleichzeitig nutzen?
Für denselben Zeitraum ist das nicht zulässig. Liegen die Voraussetzungen nur zeitweise vor, kann für andere Zeiträume die Tagespauschale geprüft werden.
Kann ich Tagespauschale und Fahrtkosten am selben Tag ansetzen?
Das hängt vom Fall ab. Wird die erste Tätigkeitsstätte am selben Tag aufgesucht, ist der Abzug der Tagespauschale grundsätzlich eingeschränkt. Steht dauerhaft kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung, kann die Tagespauschale auch bei auswärtiger Tätigkeit oder Aufsuchen der ersten Tätigkeitsstätte möglich sein.
Quellen: finanztip.de · steuerstudies.de · steuertipps.de · steuerschroeder.de. Stand: 23.10.2026.
