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Wann Homeoffice Pauschale greift: Regeln und Höchstbetrag 2026

Schreibtisch mit Laptop und Notizbuch fuer die Steuererklaerung im Homeoffice
Cup of Couple / Pexels

Die Frage, wann Homeoffice Pauschale in der Steuererklärung geltend gemacht werden kann, lässt sich einfach beantworten: Sie greift an jedem Kalendertag, an dem Sie überwiegend von zu Hause aus beruflich tätig sind. Dabei spielt es keine Rolle, ob ein separates Zimmer existiert oder der Küchentisch als Schreibtisch herhält.

Das Wichtigste in Kürze

  • Pro Tag von zu Hause aus können Sie 6 Euro ansetzen.
  • Der maximale Abzug liegt bei 1.260 Euro pro Kalenderjahr (maximal 210 Arbeitstage).
  • Die Pauschale ist personenbezogen und gilt für Arbeitnehmer, Selbstständige, Auszubildende und Studierende.
  • Ein abgetrenntes Arbeitszimmer ist im Gegensatz zu früheren Regelungen nicht vorgeschrieben.

Wann Homeoffice Pauschale geltend gemacht werden kann

Die Tagespauschale steht Ihnen immer dann zu, wenn Sie mehr als die Hälfte Ihrer täglichen Arbeitszeit in den eigenen vier Wänden verbringen. Die Homeoffice-Pauschale – im Gesetz offiziell als Tagespauschale bezeichnet – deckt dabei Mehrkosten für Heizung, Strom und die Nutzung des Wohnraums ab.

Seit der dauerhaften Reform durch das Jahressteuergesetz 2022, das der Bundesrat am 16. Dezember 2022 beschlossen hat, stellt das Finanzamt keine strengen Anforderungen an die Raumaufteilung. Sie können die Pauschale geltend machen, ganz gleich, ob Sie in einer kleinen Nische im Wohnzimmer oder im Schlafzimmer arbeiten. Auch wer freiwillig von daheim arbeitet, profitiert.

Da viele Beschäftigte ihren Alltag flexibel gestalten, zeigt sich: Die Arbeit im Homeoffice verändert die Art und Weise, wie moderne Unternehmen ihre Teams zusammenstellen. Um zu prüfen, wie sich solche Freibeträge letztlich auf das Monatsgehalt auswirken, hilft ein Blick in den Brutto Netto Rechner 2026.

Höhe und Grenzen: Was das Finanzamt 2026 anerkennt

Im gesamten Steuerjahr 2026 beträgt die Tagespauschale unverändert 6 Euro pro anerkanntem Tag. Maximal können Sie 210 Tage pro Kalenderjahr abrechnen, womit der Höchstbetrag bei 1.260 Euro gedeckelt ist.

Merkmal Regelung bis Steuerjahr 2022 Regelung ab Steuerjahr 2023 (auch 2026)
Betrag pro Homeoffice-Tag 5 Euro 6 Euro
Maximal ansetzbare Tage 120 Tage 210 Tage
Jährlicher Höchstbetrag 600 Euro 1.260 Euro
Arbeitszimmer erforderlich? Nein Nein
Gesetzliche Bezeichnung Homeoffice-Pauschale Tagespauschale

Wer an mehr als 210 Tagen im Jahr zu Hause arbeitet, geht für die restlichen Tage steuerlich leer aus. Bei 1.260 Euro ist die Grenze erreicht. Leben zwei Personen in einer Wohnung und arbeiten beide im Homeoffice, kann jede Person die Pauschale für sich in voller Höhe nutzen.

Homeoffice-Pauschale Voraussetzungen im Vergleich zur Pendlerpauschale

Grundsätzlich dürfen Sie für denselben Kalendertag nicht gleichzeitig die Pendlerpauschale und die Tagespauschale geltend machen. Fahren Sie morgens ins Büro und arbeiten nachmittags daheim, können Sie im Regelfall nur die Fahrtkosten als Entfernungspauschale angeben.

Bei der Entfernungspauschale werden 30 Cent für die ersten 20 Kilometer angesetzt, ab dem 21. Kilometer sind es 38 Cent pro Kilometer. Ist der einfache Arbeitsweg länger als 20 Kilometer, liegt der Abzug für die Fahrt über den 6 Euro der Homeoffice-Pauschale. Genauere Details dazu finden Sie auch in unserem Ratgeber Wann Homeoffice Pauschale 2026? Regeln und Höchstbetrag.

Es gibt jedoch eine zentrale Ausnahme: Steht Ihnen für Ihre berufliche Tätigkeit dauerhaft kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung – wie es etwa bei Lehrkräften der Fall ist –, dürfen Sie für denselben Tag sowohl die Fahrtkosten zur Arbeitsstätte als auch die Tagespauschale von 6 Euro abziehen. Das Bundesfinanzministerium hat dies mit Schreiben vom 15. August 2023 näher konkretisiert.

Tagespauschale oder häusliches Arbeitszimmer?

Ein echtes häusliches Arbeitszimmer können Sie nur dann steuerlich geltend machen, wenn es den Mittelpunkt Ihrer gesamten beruflichen Tätigkeit bildet. In diesem Fall lassen sich entweder die tatsächlichen Raumkosten nachweisen oder eine Jahrespauschale von 1.260 Euro wählen.

Wer jedoch einen Büroarbeitsplatz beim Arbeitgeber nutzen kann, erfüllt das Kriterium des Tätigkeitsmittelpunkts in der Regel nicht. Für diese Berufstätigen bleibt ausschließlich der Weg über die 6-Euro-Tagespauschale. Arbeitsmittel wie ein Schreibtisch, Bürostuhl oder berufliche Telefon- und Internetkosten dürfen Sie unabhängig von der Pauschale als Werbungskosten eintragen.

Beachten Sie dabei das Zusammenspiel mit dem Arbeitnehmerpauschbetrag von 1.230 Euro. Steuerlich spürbar wird die Tagespauschale erst dann, wenn Ihre gesamten Werbungskosten diese Schwelle übertreffen.

Nachweise: Was fordert die Finanzverwaltung?

Eine Pflicht, Einzelbelege für Strom oder Miete vorzulegen, entfällt bei der Tagespauschale vollständig. Allerdings müssen Sie dem Finanzamt auf Nachfrage glaubhaft darlegen können, an welchen Kalendertagen Sie tatsächlich zu Hause tätig waren.

Laut Aktuell Lohnsteuerhilfeverein e.V. ist eine strukturierte Übersicht sinnvoll:

Unsere Empfehlung ist, dass Sie eine Aufstellung bzw. einen Kalender über die Homeoffice-Tage führen und dem Finanzamt vorlegen können.

— Aktuell Lohnsteuerhilfeverein e.V.

Arbeitnehmer tragen die ermittelten Tage in der Steuererklärung einfach in der Anlage N ein. Selbstständige und Freiberufler erfassen den Betrag hingegen als Betriebsausgabe in der Einnahmenüberschussrechnung.

Häufige Fragen

Brauche ich für die Pauschale ein separates Zimmer?

Nein, ein abgeschlossenes häusliches Arbeitszimmer ist nicht erforderlich. Die Tagespauschale gilt auch für die Arbeit am Esstisch oder in einer kleinen Arbeitsecke in der Wohnung.

Kann ich Fahrtkosten und Homeoffice am selben Tag absetzen?

Grundsätzlich ist dies für denselben Kalendertag ausgeschlossen. Eine Ausnahme gilt nur für Berufsgruppen wie Lehrkräfte, denen an der ersten Tätigkeitsstätte dauerhaft kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht.

Gilt die Pauschale mehrfach bei zwei Jobs?

Nein, der maximale Betrag von 1.260 Euro steht jedem Steuerpflichtigen pro Kalenderjahr nur einmal zu. Bei mehreren beruflichen Tätigkeiten müssen Sie die Pauschale aufteilen oder einer Tätigkeit zuordnen.

Können Azubis und Studierende die Tage ansetzen?

Ja, Auszubildende und Studierende können die Tagespauschale für Tage nutzen, an denen sie überwiegend zu Hause lernen oder arbeiten. Sie wirkt sich dort im Rahmen der Werbungskosten oder Sonderausgaben aus.

Quellen: Aktuell Lohnsteuerhilfeverein e.V. · finanztip.de · finanzamt24.de · Steuerbot. Stand: 22.10.2026.